Beurteilung eines Sachverhalts
Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu technischen Fragen erstellt werden.
Für letztere gilt folgendes: Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen Gutachter. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Die Schilderung von Kenntnissen und Fähigkeiten muss objektiv und sachlich von einem zuständigen Gutachter erfolgen. Zur Irreführung geeignete, insbesondere undeutliche, mehrdeutige oder unvollständige Angaben sind zu unterlassen. Unsere Dienstleistungen
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Das Gutachten tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Der Sachverständige oder Gutachter ist zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Ebenso ist der Sachverständige oder Gutachter zu strengster Verschwiegenheit über seine Sachverständigentätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen verpflichtet. Seit 2008 ist Bmstr. DI David Nußmüller beim Landesgericht Leoben in die dort geführte Liste als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet 72.07 – Statik eingetragen.
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